Erleichterungen bei der Einkommensteuer für Vermieter. 

Steuerberater Marc Deckenbach vom Vorstand der Eigentümerschutz-Gemeinschaft Haus & Grund Rodgau und Umgebung weist die Vermieter auf folgendes hin:

Wegen bereits eingetretener oder noch zu erwartender Mietausfälle aufgrund der Covid-19 Pandemie müssen viele Vermieter in 2020 mit einem Verlust rechnen.

Das BMF möchte Liquidität verschaffen und ermöglicht bereits jetzt, bevor der tatsächliche Umfang der Verluste voll bekannt sein wird, für von der Corona-Krise unmittelbar und nicht unerheblich negativ betroffene Vermieter, die noch nicht für den Veranlagungszeitraum 2019 veranlagt worden sind, auf Antrag eine pauschale Herabsetzung der bereits festgesetzten und bezahlten Vorauszahlungen für 2019.

Die Herabsetzung beträgt pauschal 15 Prozent der Vermietungseinkünfte aus 2019, die bei der Berechnung der Vorauszahlungen zugrunde gelegt wurden. Die Minderung ist begrenzt auf maximal 150.000 Euro bzw. bei Zusammenveranlagung auf maximal 300.000 Euro. Der Vermieter kann aber auch im Einzelfall unter Einreichung detaillierter Unterlagen einen höheren rücktragsfähigen Verlust beantragen.

Der Vermieter muss im Rahmen der Antragsstellung versichern, dass er in 2020 eine nicht unerhebliche negative Summe der Einkünfte erwartet. An dieser Stelle hätte man sich vom BMF mehr Verständlichkeit gewünscht. Denn ein rücktragsfähiger Verlust in 2020 ermittelt sich aus der Summe aller Einkunftsarten. So sind Verluste aus der Vermietung zunächst mit Gewinnen oder Überschüssen aus anderen Einkunftsarten eines Veranlagungsjahres zu saldieren.

Details hierzu ergeben sich aus dem BMF-Schreiben vom 24.4.2020, welches bei Haus & Grund Rodgau
unter kostenfrei angefordert werden kann.

Mit freundlichen Grüßen

gez. Dr. Thomas Kilz