Betr.: „Heizkosten erhöhen zweite Miete“, OP vom 27.9.2018

Die Eigentümerschutz-Gemeinschaft Haus & Grund Rodgau und Umgebung weist darauf hin, dass es sich bei den Betriebskosten für vermietete Wohnungen nicht um eine „zweite Miete“ handelt.
Keinesfalls bereichern sich die Vermieter, wie der Begriff „zweite Miete“ suggeriert, an den Betriebskosten. Tatsächlich sind Betriebskosten und deren Abrechnung für den Vermieter eine Arbeit ohne Lohn. Verursacht werden diese Kosten vom Mieter, bei dem der Vermieter sie für Dritte, wie den Staat, Versorgungsunternehmen oder Dienstleister weiterberechnen muss.
„Zudem muss er inzwischen Abrechnungs- und Ausschlussfristen sowie zahlreiche gesetzliche Bestimmungen einhalten, was eine beachtliche Hürde darstellt und in der Praxis dazu führt, dass der Vermieter zuweilen die von ihm verauslagten Kosten nur zum Teil oder schlimmstenfalls gar nicht zurück erhält. Diese Ausfälle können für die Vermieter tatsächlich eine erhebliche wirtschaftliche Bedeutung erlangen“, so Jürgen Resch, stellvertretender Vorsitzender von Haus & Grund Rodgau und Umgebung und als Hausverwalter Kenner der Materie.
„Die Irreführung mit der „zweiten Miete“, so der Vorsitzende von Haus & Grund Rodgau und Umgebung, Dr. Thomas Kilz, „passt zum derzeitigen allgemeinen Vermieter-bashing, bei dem immer wieder theatralisch auf starke Mietpreisanstiege in den deutschen Schwarmstädten hingewiesen wird“.

Stattdessen sollte diese Diskussion dringend versachlicht und durch einige Fakten angereichert werden:
Die Mieten außerhalb der Schwarmstädte sind konstant bzw. stagnieren je nach Lage des Mietobjektes sogar.
32,4 % der privaten Vermieter erhöhen in den ersten zehn Jahren des Mietverhältnisses kein einziges Mal die Miete: 22,6 % erhöhen die Miete sogar überhaupt gar nicht, d.h. passen diese ausschließlich bei einem Mieterwechsel an und verlieren daher aufgrund der Inflation jedes Jahr an ihrer Geldanlage;
Die Nettokaltmieten sind in Deutschland von 2010 bis 2018 bundesweit in der Summe um durchschnittlich 10 % – also unterhalb der Inflationsrate – gestiegen, während in diesem Zeitraum beispielsweise die Stromkosten um ca. 27 % und die Bruttolöhne über 26 % gestiegen sind.
Der größte Preistreiber bei den Betriebskosten ist der Staat:
Zwischen 1997 und 2017, also in gerade einmal zehn Jahren sind die Einnahmen aus der Grundsteuer B bundesweit durchschnittlich um 78,4 % gestiegen;
Mit Dänemark hat Deutschland den höchsten Strompreis für private Haushalte in Europa. Dabei kassiert der Staat an Steuern, Abgaben und Umlagen inzwischen (2018) sage und schreibe 46 % der Stromkosten.
Zudem sind in den letzten Jahren zahlreiche staatlich bzw. durch die EU verursachte Kostenpositionen hinzugekommen, die ebenfalls die Betriebskosten für den Mieter erhöht haben, wie z.B. Auflagen für die Anbringung von Rauchwarnmeldern, die Durchführung von Legionellenuntersuchungen, sowie der gestiegene Steueranteil für Heizgas (EEG-Abgabe etc.).
Auch die Vermieter wurden mit zahlreichen neuen staatlich verordneten Kostenpositionen belastet, die regelmäßig nicht umlegbar sind, wie die Kosten für den Energieausweis, Kosten aufgrund der Energieeinsparverordnung und ihrer fortwährenden Verschärfung, sowie aufgrund neuer Vorgaben für die Umlagenabrechnung (Soll-Abrechnung) etc.

Mit freundliche Grüßen

gez. Dr. Thomas Kilz