Haus & Grund Rodgau und Umgebung: Neue Regeln für vereinfachte Besteuerung kleiner PV-Anlagen und BHKW

Über die Vereinfachungsregel bei der Besteuerung von Photovoltaikanlagen mit einer installierten Leistung von bis zu 10 kW/kWp oder Blockheizkraftwerke (BHKW) mit einer installierten Leistung von bis zu 2,5 kW/kWp hatte die Eigentümerschutz-Gemeinschaft Haus & Grund Rodgau bereits informiert. Das Bundesfinanzministerium hat nun durch ein weiteres Schreiben, das das erste ersetzt, die Voraussetzungen konkretisiert.

Es wurde u.a. folgendes neu eingeführt/klargestellt:

  • Alle Photovoltaikanlagen/BHKW, die von einer antragstellenden Person betrieben werden, bilden einen einzigen Betrieb.
  • Auch wenn mehrere Photovoltaikanlagen bestehen, kann ein Antrag gestellt werden, sofern die installierte Gesamtleistung aller Anlagen nicht mehr als 10 kW/kWp beträgt.
  • Mehrere BHKW dürfen in der Summe eine installierte elektrische Gesamtleistung von bis zu 2,5 kW haben, unabhängig davon, ob die Anlagen auf demselben Grundstück oder auf verschiedenen Grundstücken stehen.
  • Es ist auch irrelevant, ob die Anlagen technisch voneinander getrennt oder verbunden sind.
  • Und auch Anlagen, welche die übrigen Voraussetzungen der Vereinfachungsregelung nicht erfüllen, sind einzubeziehen (z.B. Mieterstromanlage).

Bei Neuanlagen (Inbetriebnahme nach dem 31.12.2021) ist der Antrag bis zum Ablauf des Veranlagungszeitraums zu stellen, der auf das Jahr der Inbetriebnahme folgt. Bei Altanlagen (Inbetriebnahme vor dem 31.12.2021) ist der Antrag bis zum 31.12.2022 zu stellen.

Bei Anlagen die vor 2004 in Betrieb genommen wurden und die nach dem Auslaufen der Förderung in die Einspeisevergütung nach § 21 Absatz 1 Nummer 3 EEG 2021 eintreten spricht man von sog. ausgeförderten Anlagen. Für diese kann frühestens nach 20 Jahren Betriebsdauer zur Liebhaberei übergegangen werden.  

Das BMF-Schreiben kann unter kostenfrei zur Zusendung per Email angefordert werden.  

Mit freundlichen Grüßen

Gez. Dr. Thomas Kilz
Vorsitzender

Haus & Grund Rodgau und Umgebung e.V.
Eigentümerschutz-Gemeinschaft

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