Änderung der Kehr- und Überprüfungsverordnung.

Die Eigentümerschutz-Gemeinschaft Haus & Grund Rodgau und Umgebung weist darauf hin, dass der Bundesrat am 15. Mai 2020 der Zweiten Verordnung zur Änderung der Kehr- und Überprüfungsverordnung (KÜO) zugestimmt hat.

Die Eigentümerschutz-Gemeinschaft Haus & Grund Rodgau und Umgebung weist darauf hin, dass der Bundesrat am 15. Mai 2020 der Zweiten Verordnung zur Änderung der Kehr- und Überprüfungsverordnung (KÜO) zugestimmt hat.

Die Änderung dient der Regelung einer Gebühr für die Mahnung und Ersatzvornahme. Darüber hinaus wird der für die Höhe der Gebühren maßgebliche Arbeitswert für sämtliche hoheitliche Aufgaben der bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger von 1,05 Euro auf 1,20 Euro angehoben.

Der Gesetzentwurf eröffnet im Gegenzug die Möglichkeit, die Kehrhäufigkeit und damit die Kosten für bestimmte Feuerstätten mit festen Brennstoffen zu reduzieren. Eigentümer von Holz Pelletheizungen, wiederkehrend zu überwachenden Heizungen (nach § 15 der 1. BImSchV) oder mehr als gelegentlich, aber nicht regelmäßig benutzten Feuerstätten und Räucheranlagen, deren Anlage mindestens ein Jahr in Betrieb war, können die Anträge auf Reduzierung der Kehrhäufigkeit bei der Feuerstättenschau oder einer regelmäßigen Kehrung mündlich stellen.

Der bevollmächtigte Bezirksschornsteinfeger kann dann die Anzahl der Kehrungen auf einmal jährlich herabsetzen, wenn

  • eine rückstandsarme Verbrennung erkennbar ist,
  • die Betriebs- und Brandsicherheit sichergestellt bleibt,
  • die Feuerstätte geringe Emissionsgrenzwerte für Staub und Kohlenstoffmonoxid (CO) aufweist (mindestens Stufe 2 nach § 5 Abs. 1 oder Anlage 4 Nr. 1 der 1. BImSchV) und
  • der für die Feuerstätte benutzte Schornstein nur einfach belegt ist.
    Die Verordnung tritt bereits am Tag nach der Verkündung in Kraft.

Der Vorsitzende von Haus & Grund Rodgau, Dr. Thomas Kilz, weist darauf hin, dass vorstehend nur der wesentliche Inhalt dargestellt wurde und alle Interessenten sich gerne unter  die ausführliche Drucksache kostenlos anfordern können.

Mit freundlichen Grüßen

gez. Dr. Thomas Kilz