Haus & Grund Rodgau: Klimabonus – Steuervorteil für energetische
Modernisierungsmaßnahmen erweitert

Seit 2019 können Kosten für energetische Modernisierungsmaßnahmen an
selbstgenutzten Immobilien in begrenztem Umfang direkt von der
Einkommensteuerschuld abgezogen werden, ähnlich dem Handwerkerbonus (§ 35c
EStG). Darauf weist die Eigentümerschutz-Gemeinschaft Haus & Grund Rodgau und
Umgebung hin.
Als zulässige Fachunternehmen gelten jetzt auch Ofen- und Luftheizungsbauer,
Rollladen- und Sonnenschutztechniker sowie Schornsteinfeger. Auch Fenstermonteure
können steuerlich förderfähige Arbeiten ausführen, wenn sie sich auf Fenstermontage
spezialisiert haben und in diesem Bereich gewerblich tätig sind. Klargestellt wurde, dass
auch der Schutz vor Wärme als energetische Modernisierung gilt.
Die Erweiterungen finden Anwendung auf alle nach dem 31. Dezember 2020
begonnenen energetischen Maßnahmen. Wichtige Ausnahme: Die direkte steuerliche
Abziehbarkeit von Aufwendungen für energetische Modernisierungsmaßnahmen gilt
weiterhin nur für Baumaßnahmen, deren Durchführung nach dem 31. Dezember 2019
begonnen wurde und die vor dem 1. Januar 2030 abgeschlossen sind.

Wie hoch ist die Förderung und wie funktioniert sie?
Wer kann von der Förderung profitieren?
Für welche Maßnahmen gilt das genau?
Geht das mit dem Steuernachlass automatisch oder muss ich einen Antrag stellen?
Was ist noch zu beachten?
Wie lange gilt die Förderung?
Kann ich gleichzeitig auch andere Fördermöglichkeiten nutzen?
Einen Überblick über die entsprechenden Antworten hierauf findet man auf Haus &
Grund Info.54, kostenfrei zu beziehen über .

Mit freundlichen Grüßen
Gez. Dr. Thomas Kilz