Haus & Grund Rodgau und Umgebung informiert: Corona-Steuerstundung und Vollstreckungsaufschub verlängert


Das Bundesfinanzministerium hat am 3.2.2022 im Einvernehmen mit den obersten
Finanzbehörden der Länder eine nochmalige Verlängerung steuerverfahrensrechtlicher
Hilfsmaßnahmen erlassen. Darauf weist Steuerberater Marc Deckenbach, Schatzmeister
der EigentümerschutzGemeinschaft Haus & Grund Rodgau und Umgebung e.V. hin.

Verlängert wird dabei die Möglichkeit, für bis zum 31.3.2022 fällige oder fällig werdenden
Steuern im vereinfachten Verfahren eine zinslose Stundung bzw. einen
Vollstreckungsaufschub zu beantragen.

Das Schreiben des BMF kann als Datei kostenfrei bei
info@hugrodgau.de angefordert
werden.

Mit freundlichen Grüßen

Gez. Dr. Thomas Kilz
Vorsitzender

Haus & Grund Rodgau und Umgebung e.V.
Eigentümerschutz-Gemeinschaft

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